Vorsorgeuntersuchungen: Welche gibt es, welche sind wann sinnvoll?

In unserem Gesundheitssystem stehen Menschen eine Vielzahl an Vorsorgeuntersuchungen zu. Häufig werden diese jedoch nicht genutzt, weil das Wissen darüber fehlt. Andere Untersuchungen sind erst ab einem gewissen Alter oder unter bestimmten Umständen sinnvoll. Außerdem gibt es über die Vorsorgeuntersuchungen, die von der Krankenkasse übernommen werden, hinaus in aller Regel noch andere Angebote, die selbst bezahlt werden müssen. Hier ist es wichtig zu wissen, was wann tatsächlich sinnvoll ist.

Die Vorsorge, die von der gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckt wird, beginnt bereits mit den regelmäßigen Untersuchungen ab der Geburt eines Kindes (U1 - U9). Auch Schutzimpfungen gehören dazu. Zu diesen möglichen Schutzimpfungen gehört für Mädchen zwischen 12 und 17 Jahren mittlerweile auch die Impfung gegen humane Papillomviren, die im schlimmsten Fall Gebärmutterhalskrebs auslösen können. Spätere Auffrischungsimpfungen oder auch fehlende Grundimpfungen bei Erwachsenen, wie beispielsweise die Tetanus-Impfung, werden ebenfalls abgedeckt.

In Bezug auf zahnärztliche Untersuchungen werden bis zum sechsten Lebensjahr drei Vorsorgeuntersuchungen im Jahr von der Krankenkasse übernommen, danach sind es zwei Untersuchungen, eine pro Halbjahr.

Bei Erwachsenen kommen schließlich je nach Lebensjahr weitere Vorsorgeuntersuchungen dazu. So hat jeder ab dem Alter von 35 Jahren Anspruch auf einen Gesundheits-Check alle zwei Jahre. In diesem Zusammenhang kann auch eine Untersuchung auf Hautkrebs durchgeführt werden, die zu den Krebsfrüherkennungs-Untersuchungen zählt. Zur Früherkennung von Krebs sind mehrere Vorsorgeuntersuchungen möglich, die wiederum nach Alter gestaffelt sind. Frauen haben ab dem Alter von 20 Jahren unter anderem Anspruch auf eine gynäkologische Tastuntersuchung, einen Abstrich aus dem Gebärmutterhals und den sogenannten Pap-Test. Ab 30 Jahren kommt die Untersuchung der Brust durch Abtasten dazu, ab 50 Jahren eine zweijährliche Mammographie zur Brustkrebs-Erkennung und ab dem Alter von 55 Jahren die Darmkrebsvorsorge.

Bei Männern kann ab dem Alter von 45 Jahren die Vorsorgeuntersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen der Geschlechtsorgane wahrgenommen werden. Diese beinhaltet ein Abtasten der äußeren Geschlechtsorgane, eine Tastuntersuchung der Prostata und der Lymphknoten. Ab 50 Jahren kommen erste Maßnahmen zur Darmkrebsfrüherkennung dazu, ab 55 Jahren werden diese Maßnahmen um eine zweijährliche Darmspiegelung erweitert.

Ein weiteres Thema, das Frauen betrifft, sind die Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft. Dazu gehören Untersuchungen auf Infektionen, HIV und Schwangerschafts-Diabetes sowie Ultraschalluntersuchungen. Die ärztliche Betreuung endet hier auch nicht mit der Geburt des Kindes, sondern die gesetzliche Schwangerschafts-Vorsorge umfasst auch die weitere ärztliche Betreuung danach.

Alle diese Vorsorge-Maßnahmen werden von der gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckt. Hinzu kommen weitere Angebote, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden, aber unter Umständen sinnvoll sein können. Beispielsweise bieten die meisten Gynäkologen Früherkennungsuntersuchungen bereits an, bevor das entsprechende Alter erreicht ist. Dazu können Ultraschalluntersuchungen oder auch Verfahren zur Früherkennung von Brustkrebs zählen.

Bei solchen Vorsorgeuntersuchungen in Eigenleistung des Patienten stellt sich die Frage, welche Untersuchungen tatsächlich erforderlich sind. Gerade Krebsfrüherkennung kann bei Personen, die familiär vorbelastet sind, eine sinnvolle Maßnahme sein. Bei Darmkrebs oder Brustkrebs zum Beispiel erhöht sich bei bisher in der Familie aufgetretenen Fällen häufig das Risiko für Angehörige, vor allem für Geschwister und Kinder. In solchen Fällen kann die Krebsfrüherkennung häufig deutlich früher beginnen, als das regulär der Fall ist. Besteht also eine familiäre Vorbelastung, sollte das richtige Früherkennungs-Programm mit dem Arzt abgesprochen werden.

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